Biostoffverordnung

Sobald Ihre Beschäftigten mit Biostoffen oder Mikroorganismen, z.B. Krankheitserreger oder Blut, in Kontakt kommen können, ist eine Gefährdungsbeurteilung gemäß der Biostoffverordnung zu erstellen.

 

Weiter sieht die Biostoffverordnung vor, dass Sie eine Betriebsanweisung gemäß §12 BioStoffV erstellen. Über die spezifischen Risiken sollten Sie Ihre Mitarbeiter unterweisen.

 

Wir unterstützen Sie bei der Beurteilung der einzelnen Kategorien, sowie den weiteren erforderlichen Maßnahmen.

Wir unterstützen unsere Kunden bei der Beurteilung der einzelnen Kategorien sowie den eventuell notwendigen Maßnahmen. 

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Unsere Aufgabe ist es, Sie beim Aufbau und der Implementierung eines Arbeitsschutz- und Qualitätsmanagementsystems zu unterstützen.