DGUV V2

Alle Unternehmerpflichten des Arbeitssicherheitsrechts treffen den Arbeitgeber und damit den für das Unternehmen handelnden Geschäftsführer. Dieser kann Unternehmerpflichten zwar formlos übertragen, es verbleiben jedoch immer Aufsichts- und Kontrollpflichten.

 

Die DGUV V2 verdeutlicht: Arbeitsschutz ist Chefsache. Adressat der Verpflichtungen ist der Unternehmer und damit das Unternehmen. Es gehört jedoch zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung, die geltenden Unfallverhütungsvorschriften zu kennen, für deren Beachtung Sorge zu tragen und die Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften bestmöglich im Unternehmen durchzusetzen ist. Hierzu muss ein Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem aufgebaut und überwacht werden.

Eine Organisation im Arbeits- und Gesundheitsschutz bedeutet die Festlegung von Verantwortlichkeiten, die Gestaltung einer Politik zur Vermeidung von Unfällen und gesundheitsschädlichen Einflüssen im Unternehmen, Ermittlung von Kennzahlen und Schaffung einer geeigneten Aufbau- und Ablauforganisation zur qualitativen Durchführung der geforderten Gefährdungsbeurteilungen und Beurteilung der Risikofaktoren.

Die Betreuung nach DGUV V2 setzt sich zusammen aus einer Grundbetreuung und einer betriebsspezifischen Betreuung


Grundbetreuung

  • Vorgegebene Einsatzzeiten
  • Unterstützung des Unternehmers bei der Organisation des Arbeitsschutzes
  • Beratung des Unternehmers in den Fragen des Arbeitsschutzes
  • Festlegung der betriebsspezifischen Aufgaben
  • …..

Betriebsspezifische Betreuung

  • Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen
  • Erarbeitung des Gefahrstoffmanagements
  • Durchführung von Schulungen und Unterweisungen
  • Teilnahme an Zertifizierungen
  • …..


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Unsere Aufgabe ist es, Sie beim Aufbau und der Implementierung eines Arbeitsschutz- und Qualitätsmanagementsystems zu unterstützen.