Gefahrstoffmanagement

Was ist ein Gefahrstoff

Als Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gelten Stoffe und Gemische (Produkte), die ein oder mehrere „Gefährlichkeitsmerkmale“ aufweisen: Sie sind zum Beispiel giftig, reizend, ätzend, krebserzeugend, leicht entzündbar oder umweltgefährlich.

Warum kommt es nicht nur auf die verwendeten Stoffe sondern auch auf die Tätigkeit an?

Zum einen können Gefahrstoffe im Zuge bestimmter Tätigkeiten neu entstehen oder überhaupt erst freigesetzt werden. Zum anderen spielen die Mengen sowie die Art und Häufigkeit der Verwendung eine wichtige Rolle. Werden beispielsweise haushaltsübliche Reinigungsmittel in großem Umfang zur täglichen Reinigung von Arbeitsräumen eingesetzt, ist die Belastung eine völlig andere als bei gelegentlichem privaten Gebrauch.

Welche Anforderungen müssen sie als Unternehmer grundsätzlich zu erfüllen?

Bestimmt werden diese durch die GefStoffV (Gefahrenstoffverordnung) und TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe):

  • Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (siehe auch TRGS 400)

  • Führen eines Gefahrstoffverzeichnises (Gefahrstoffkataster). Dieses muss regelmäßig aktualisiert werden, d.h. neue Gefahrstoffe müssen hinzugefügt werden bzw. Gefahrstoffe die nicht mehr in Verwendung sind können daraus entfernt werden. Muster auf Anfrage erhältlich.

  • Zu jedem Gefahrstoff muss eine aktuelle Betriebsanweisung erstellt werden und im Unternehmen griffbereit in der Nähe des Stoffes vorliegen. Muster auf Anfrage erhältlich.

  • Einstufung des jeweiligen Gefahrstoffes nach EMKG.

  • Zu jedem Gefahrstoff muss das aktuelle Sicherheitsdatenblatt in schriftlicher oder digitaler Form vorliegen.

  • Jährliche Unterweisung über den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen.

  • Bestimmte Gefahrstoffe, die krebserzeugend oder keimzellmutagen wirken, ist außerdem ein Expositionsverzeichnis nötig (siehe TRGS 410).

  • Ergänzt wird das Gefahrstoffrecht durch das Gefahrgutrecht- also Regelungen zum Transport im öffentlichen Bereich- sowie durch das Abfallrecht.

Die am häufigst angeziegte Berufskrankheit: Hauterkrankungen. Ein Paar interessante Zahlen

Mehr als die Hälfte der Berufskrankheiten-Fälle, über die die BGW in den letzten zehn Jahren (2010-2019) entschieden hat, betrafen Hautkrankheiten (59%) 

Quelle: BGW Magazin 4/20

4001

mal wurde eine Hauterkrankung als beruflich verursacht anerkannt.

0
Prozent

Desinfektionsmittel

0
Prozent

Feuchtarbeit

Die Auslöser

0
Prozent

Reinigungsmittel

0
Prozent

Handschuhmaterialien

Die Fälle mit Desinfektionsmitteln kamen vor allem aus diesen Branchen:

0
Prozent

Pflege

0
Prozent

Kliniken

Das muss sein: Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Die 7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung

Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen

Bestandsaufnahme: In welchen Bereichen, bei welchen Tätigkeiten werden grundsätzlich chemische Arbeitsstoffe eingesetzt?

Gefahrstoffe und Arbeitsbedingungen ermitteln

Stoffinformationen zusammentragen (Sicherheitsdatenblätter, Kataster usw.)

Was genau wird gemacht? Wie werden die Stoffe verwendet? In welchem Zusammenhang treten sie auf?

Gefährdungen beurteilen

Welche Gefährdungen könnten Beschäftigte ausgesetzt sein,

z.B. durch Einatmen, Hautkontakt usw.

Welche Beurteilungskriterien stehen zur Verfügung

Schutzmaßnahmen festlegen

Rangfolge der Maßnahmen beachten

S-T-O-P: Substitution -> technische-  -> organisatorische-  ->persönliche -schutzmaßnahmen

Schutzmaßnahmen umsetzen

Verantwortlichkeiten und verbindliche Termine festlegen

Betriebsanweisungen erstellen

Beschäftigte informieren und unterweisen, insbesondere anhand der Betriebsanweisung

 

Wirksamkeit prüfen

Wurden Gefährdungen beseitigt?

Sind dabei auch keine neuen Gefährdungen entstanden?

 

Wirksamkeit prüfen

Wurden Gefährdungen beseitigt?

Sind dabei auch keine neuen Gefährdungen entstanden?

Wir unterstützen sie! Fragen Sie die Experten!

Es fehlt ihnen an Unterstützung und Zeit? Wir sind für sie da mit minimalem Zeitaufwand Ihrerseits!

Wir helfen ihn bei der Ermittlung der Gefahrstoffe.

Wir erstellen das Gefahrstoffkataster und die dazu gehörigen Betriebsanweisungen.

Wir unterweisen Sie und Ihre Mitarbeiter

Wir helfen bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung 

Wir unterstützen Sie beim Gefahrstoffmanagement in den einzelnen Bereichen, sowie bei den weiteren erforderlichen Maßnahmen. 

Informieren Sie sich noch heute!

Unsere Aufgabe ist es, Sie beim Aufbau und der Implementierung eines Arbeitsschutz- und Qualitätsmanagementsystems zu unterstützen.