Arbeitsschutzunterweisung

Arbeitsschutzunterweisung

Mit Unterweisungen informieren Sie Ihre Beschäftigten, sich im Betrieb sicher und gesundheitsförderlich zu verhalten. Sie fördern gleichzeitig die Qualifikation der Mitarbeiter.

Betrachten Sie die Unterweisung deshalb nicht nur als gesetzliche geforderte Pflicht, sondern auch als Möglichkeit, Ihre Beschäftigten in den betrieblichen Arbeitsschutz einzubinden.

Unterweisungsthemen ergeben sich aus den einzelnen Vorschriften sowie den Gefährdungsbeurteilungen.

Bestimmte Themen sollten mindestens einmal jährlich (falls Sie Jugendliche beschäftigen zweimal jährlich) unterweisen werden.

 
 
  • Arbeitsschutz allgemein
  • Arbeitsschutzorganisation
  • Arbeitszeit
  • Bildschirmarbeit
  • Biologische Arbeitsstoffe
  • Brandschutz
  • Erste-Hilfe
  • Fahrtätigkeit
  • Gefahrstoffe
  • Heben und Tragen
  • Jugendschutz
  • Mutterschutz
  • Notfallmanagement
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Strahlenschutz
  • Umgang mit elektrischen Geräte
  • ….

Informieren Sie sich noch heute!

Unsere Aufgabe ist es, Sie beim Aufbau und der Implementierung eines Arbeitsschutz- und Qualitätsmanagementsystems zu unterstützen.